Laborordnung - Photogrammetrie         .PDF

I. Grundsätzliches:

Die Laborordnung dient der Arbeitssicherheit und dem Schutz der Gesundheit während des Aufenthaltes in den Räumen des Labors für Photogrammetrie. Sie dient außerdem dem Schutz der Anlagen, der Software und der Dateien gegen Beschädigung, Missbrauch und unzulässige Einsichtnahme.

Damit die Nutzer*innen der Labors (z.B. Praktikant*innen, Studierende, Dozent*innen, Gäste) jederzeit einwandfreie Geräte und Software benutzen können, sind die in der Laborordnung festgelegten Regeln von allen Nutzer*innen unbedingt zu beachten, solange sie sich in den Laborräumen aufhalten. .

Mitarbeitende des Labors (Laborpersonal):

Prof. Dipl.-Ing.

Michael Breuer

Laborleiter

Dipl.-Ing.

Monika Lehmann

Laboringenieurin

Dipl.-Ing.

Marko Koch

Laboringenieur

 

II. Räume des Labors:

Das Labor für Photogrammetrie ist dem Fachbereich III (Bauingenieur- und Geoinformations- wesen) der Berliner Hochschule für Technik zugeordnet und befindet sich im ersten Stock des Hauses Bauwesen (Haus D). Zum Labor gehören die Räume D157 (großer Arbeitsraum), D158 (Geräte- und Serverraum), D159 (Lichtschleuse und Zugang zum kleinen Experimentier- raum/Teeküche), D160 (kleiner Experimentierraum/Teeküche), D161 (Büro Laborleiter*in), D161a (Büro Laboringenieure).

Der kürzeste Zugang zum Labor von außerhalb des Gebäudes (Haus Bauwesen) ist über den Eingang Genter Straße möglich. Darüber hinaus stehen entsprechend gekennzeichnete Fluchtwege zur Verfügung.

III. Erste Hilfe & Sicherheit

1. Wachschutz (Haus Bauwesen): 0151-14629908 oder 030-4504-2555

Wachschutz (Haus Grashof): 0151-14629907 oder 030-4504-2444

2. Sollte es nötig sein Erste Hilfe zu leisten, informieren Sie zuerst das Laborpersonal. Außerhalb der Laboröffnungszeiten fungiert der Pförtner als Ersthelfer: 030-4504-2555.

3. Bei Unfällen, selbst bei kleinen Verletzungen, ist unbedingt ein Unfallprotokoll anzufertigen (Protokollheft befindet sich z.B. im Erste-Hilfe-Koffer im Raum 157).

4. Außerhalb der Laboröffnungszeiten ist bei Unwohlsein auf das alleinige Arbeiten im Labor zu verzichten.

5. Steigen Sie nicht auf die Tische und spannen Sie keine Stromkabel oder andere Stolper- fallen auf. Halten Sie die Gänge von Taschen, Stühlen usw. frei.

6. Informieren Sie sich über die Fluchtwege des Gebäudes (Infotafel am Fahrstuhl). 7. Beachten Sie den Aushang zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall (im Schaukasten neben der Eingangstür im Raum D157).

      IV. Aufenthaltsrecht & Verhalten im Labor

      8. Grundsätzlich nutzungsberechtigt sind Mitarbeitende, Dozent*innen und Studierende, deren Lehrveranstaltungen in den Laborräumen stattfinden. In Zeiten, in denen im Labor keine Lehrveranstaltung stattfindet, kann das Labor in Absprache mit dem Laborpersonal unter Aufsicht des Laborpersonals zum freien Arbeiten genutzt werden.

      9. In besonderen Fällen (z.B. für das Anfertigen von Abschlussarbeiten) können einzelne Laborschlüssel an Studierende verliehen werden, mit denen eine besondere Nutzungs- vereinbarung getroffen wurde und deren Namen und Matr.-Nr. bei den Labormitarbei- tenden verzeichnet sind.

      10. Personen von außerhalb der Berliner Hochschule für Technik und Studierende anderer Fachbereiche haben nur mit besonderer Genehmigung des/der Laborleiter*in Zugang. Bitte fragen Sie unbekannte Personen nach ihrer Berechtigung.

      11. Rauchen, Essen und Trinken ist in den Laborräumen nicht erlaubt.

      12. Die Lehrkraft, die jeweils im Laborraum eine Lehrveranstaltung durchführt, oder der/die Entleiher*in des Schlüssels für den Laborraum, ist für die Aufsicht im Laborraum verant- wortlich. Studierende, die sich gleichzeitig mit diesen in den Räumen aufhalten, aber kei- nen Raumzugang haben, können des Raumes verwiesen werden, wenn sie nicht ordnungs- gemäß mit der Einrichtung umgehen oder sich ungebührlich verhalten. Über derartige Vor- fälle ist der/die Laborleiter*in zu informieren.

      13. Beim Verlassen des Raumes … - ist der benutzte Rechner auszuschalten (Ausnahme: speziell gekennzeichnete Rechner, auf denen Prozesse laufen, dürfen nicht ausgeschaltet werden. Dies ist dann durch einen Zettel auf der Tastatur „Rechner NICHT ausschalten“ gekennzeichnet). - sind alle Fenster zu schließen (Schließen der Brandschutzfenster mittels Taster an der Wand links neben der Tür zum Raum D160 – Experimentierraum/Teeküche), - sind die Deckenleuchten auszuschalten, - sind die Türen richtig abzuschließen.

      V. Umgang mit den Rechnern des Labors

      14. Studierende arbeiten an den Rechnern unter dem Nutzeraccount „photolab“. Das Passwort erhalten Sie vom Laborpersonal.

      15. LAN-Kabel für eigene Geräte können beim Laborpersonal entliehen werden.

      16. Es ist Studierenden grundsätzlich untersagt, Änderungen an den Einstellungen insbeson- dere der Installation der Rechner vorzunehmen. Jegliche Art von Softwareinstallation und Deinstallation hat zu unterbleiben.

      17. In begründeten Fällen (z.B. im Zusammenhang mit der Anfertigung von Abschlussarbei- ten) ist es möglich, spezielle Software auf speziell dafür ausgewählten Rechnern vom Laborpersonal installieren zu lassen. Installationswünsche sind an das Laborpersonal zu richten.

      18. Auf Verlangen sind dem Laborpersonal die PC-Arbeitsplätze für Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.

      19. Wenn Sie vergessen, sich aus einem online-Service auszuloggen oder die Verbindung zu einem Netzlaufwerk nicht getrennt haben, sind Sie für den möglichen Schaden selbst ver- antwortlich.

      20. Die Studierenden sind für die Sicherung der von ihnen erzeugten Daten selbst verantwort- lich. Daten, die nicht von den Nutzern/den Nutzerinnen erzeugt wurden, dürfen nicht kopiert, verschoben, verändert oder gelöscht werden.

      21. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Datennetze sowie die Benutzungsordnung des Rechenzentrums der Berliner Hochschule für Technik.

      22. Rechner und Software dienen ausschließlich dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten der an der Berliner Hochschule für Technik angebotenen Lehrveranstaltungen sowie dem Anfertigen von Bachelor- und Masterarbeiten. Rechner und Software dürfen nicht für geschäftliche oder private Angelegenheiten benutzt werden.

      23. Urheber und Nutzungsrechte (Copyrights), insbesondere bei Bild- Ton- Video- und an- deren Dateien sind unbedingt zu beachten. 24. Gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßende, sowie jegliche Form von Gewalt verherr- lichende, pornografische, sexistische oder rassistische Inhalte dürfen weder aufgerufen, gezeigt noch gespeichert werden.

      VI. Nutzung eigener Rechner

      25. Eigene Rechner dürfen im Labor genutzt werden, wenn dadurch der Laborbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Stolperfallen durch herumliegende Kabel müssen im Sinne der Arbeitssicherheit unbedingt vermieden werden.

      VII. Nutzung sonstiger Geräte

      26. Bei der Nutzung sonstiger Geräte sind die dafür geltenden Nutzungsbestimmungen unbe- dingt zu beachten. Das betrifft z.B. den Umgang mit Kameras oder geodätischen Instru- menten. Es geht einmal um die Beachtung einer allgemeinen Sorgfaltspflicht, damit die Geräte beim Gebrauch nicht beschädigt werden, und um die Beachtung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften, damit dem Nutzer/der Nutzerin und ggf. unbeteiligten Dritten durch den Gebrauch der Geräte keine gesundheitlichen Schäden entstehen können. Be- sondere Vorsicht ist beim Umgang mit Lasermessgeräten (z.B. Disto, Laserscanner, Tachymeter) geboten. Die sich aus den Laserschutzklassen ergebenden Schutzmaßnahmen sind zu beachten und umzusetzen. Vor dem Gebrauch der Geräte müssen sich die Nutzer mit den Regeln eines sachgemäßen Gebrauchs vertraut machen.

      VIII. Rolle des Laborpersonals


      27. Das Laborpersonal ist der generelle Ansprechpartner für die Nutzer*innen des Labors und steht in allen Zweifelsfragen unterstützend zur Seite. 28. Den Anweisungen des Laborpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

      28. Den Anweisungen des Laborpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

      IX. Verstöße gegen diese Laborordnung führen zu einem dauerhaften Entzug der Nutzungs­rechte.

      X. Vor der Nutzung der Laborräume ist die Kenntnisnahme dieser Labor­ord­nung schriftlich zu bestätigen. Dies erfolgt über einen hierfür vorgesehenen Moodlekurs. Informationen gibt das Laborpersonal.