1. Für das erfolgreiche Absolvieren des Laborpraktikums sind folgende Teilleistungen obligatorisch:
    • Teilnahme an der Laboreinführung in der ersten Semesterwoche
    • erfolgreiche Durchführung aller Versuche
    • Bestehen des Labortests am Semesterende

      Die Gruppeneinteilung, Sicherheitsbelehrung, Einzelheiten der Versuchsdurchführung sowie Termine und Fristen werden zur Laboreinführung bekanntgegeben. (Die Eintragung im elektronischen Belegungssystem genügt nicht!)

      Beachten Sie bitte hierzu die aktuellen Aushänge vor den Laborräumen im Haus Grashof und Haus Beuth.

  2. Für die Teilnahme an den Versuchen ist das sichere Beherrschen der in der jeweiligen Praktikumsanleitung formulierten Vorbereitungsschwerpunkte notwendig. Das Labor beginnt mit einer Kontrolle der schriftlich vorzulegenden Versuchsvorbereitung und der Besprechung der werkstofftechnischen Grundlagen des jeweiligen Versuches. Unvorbereitetes Erscheinen führt zum Ausschluss von der Laborübung. Die Aufgabenstellungen zu den einzelnen Versuchen stehen auf der Homepage des Labors Werkstoffprüfung als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.

  3. Im Praktikum gilt pünktliches Erscheinen und Anwesenheitspflicht. Fehlen bei der Anwesenheitskontrolle führt zum Versäumen des jeweiligen Labortermins. Die Anwesenheitspflicht erstreckt sich über den gesamten Zeitraum des Versuches.

    Bei begründet verhinderter Teilnahme (z. B. Krankheit, nachzuweisen durch ärztliches Attest) muss das Labor unverzüglich informiert werden. Wenn möglich, wird ein Ersatztermin genannt. Wird der Versuch im betreffenden Semester nicht mehr angeboten, verfällt die Möglichkeit, das Labor erfolgreich abzuschließen.

  4. Jeder, der in den Laboratorien arbeitet, ist verpflichtet, mit den Laboreinrichtungen und -geräten sachgemäß und sorgfältig umzugehen. Fremde oder unbekannte Geräte, Apparaturen und Reagenzien dürfen nicht berührt werden. Den Weisungen der für das Laboratorium Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten.

  5. In allen Laborbereichen besteht absolutes Rauchverbot. Es ist ferner nicht gestattet, während der Laborübungen in den Laborräumen zu essen und zu trinken. Der/die Laborleiter/in ist berechtigt, Laborbereiche von dieser Regelung auszunehmen.

  6. Angemessene Kleidung und festes Schuhwerk sind zu tragen.